So kam es, dass am 17. April 1525 zwischen Truchseß Georg III. von Waldburg als Feldhauptmann des Schwäbischen Bundes und den Hauptleuten des Seehaufens des Unterallgäuer Haufens und des ehemaligen Baltringer Haufens mündlich verhandelt wurde. Diese Vereinbarungen wurden am 22 April 1525 in Ravensburg schriftlich getroffen. Anschließend wurde der Vertrag zwischen beiden Vertagsparteien einerseits von Truchseß Georg III. Von Waldburg, Graf Wilhelm zu Fürstenberg, Ritter Frowin von Hutten, Graf Hugo von Montfort-Rotenfeld und Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg und andererseits von Ammann, Bürgermeister und Räte der Städte Tettnang, Markdorf, Meersburg und Altdorf besiegelt. Von einigen Ausnahmen im Allgäu abgesehen wurde der Vertrag von beiden Seiten weitestgehend eingehalten.
Der Weingartner Vertrag war für die damalige Zeit eine Sensation und von beiden Seiten nicht weniger umstritten. Sehr schnell wurde er zunächst handschriftlich und anschließend auch in gedruckter Version verbreitet. Insbesondere der Seehaufen diskutierte den Vertrag äußerst kritisch, da die Leibeigenschaft nicht abgeschafft wurde. Ihrer Ansicht nach war der Sieg in Weingarten durchaus möglich, da die Bauern in zahlenmäßiger Übermacht gewesen waren. Aber nicht nur die Bauer waren über den Ausgang unzufrieden. Die Gegenseite warf dem Truchseß vor über seine Kompetenzen gehandelt zu haben, da sein Auftrag die bedingugslose Kapitulation der Bauern vorsah. Viele von Ihnen waren ebenfalls der Ansicht, eine mögliche Schlacht, wäre auch in Unterzahl aufgrund der Kampferprobtheit der Landsknechte zu ihren Gunsten ausgegangen.
Der Weingartner Vertrag beendete den Bauernkrieg in Oberschwaben und nahm der Reformation den Schwung, da die Bauern sich zur Rückkehr in ihr altes Weltbild begaben. Es ermöglichte den Bauern erhobenen Hauptes aus dem Konflikt hervorzugehen, da sie weiterhin ihre Waffen führen durften. Somit konnten sie ihre Wehrhaftigkeit weiter zur Schau stellen. Dies führte dazu, dass die Obrigkeit aus Furcht vor einer weiteren Auseinandersetzung die Bauern durchaus respektierten, was wiederum die Lebensbedingungen der Bauern indirekt aufwertete.
Vgl.: Hans Ulrich Rudolf, Der Weingartner Vertrag und seine Folgen, in Der Bauernkrieg in Oberschwaben, Hrsg. Elmar. L. Kuhn, Tübingen